Bei einer Staffelmiete stehen Geldbeträge im Vertrag

§ 557a BGB verlangt eine schriftliche Vereinbarung, in der die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung als Geldbetrag ausgewiesen wird. Zwischen zwei Staffeln muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben.

Während einer laufenden Staffelmiete sind bestimmte allgemeine Mieterhöhungen ausgeschlossen. Lies deshalb jede Stufe mit Betrag und Fälligkeitsdatum, bevor du unterschreibst.

Eine Indexmiete orientiert sich am Verbraucherpreisindex

§ 557b BGB erlaubt eine schriftliche Vereinbarung, nach der sich die Miete am vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung privater Haushalte in Deutschland orientiert. Auch während einer Indexmiete muss die Miete grundsätzlich mindestens ein Jahr unverändert bleiben.

Eine Anpassung muss in Textform erklärt werden und die Veränderung des Index sowie die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag nennen. Prüfe deshalb, wie die vereinbarte Ausgangsmiete und mögliche spätere Anpassungen dokumentiert werden.

Hamburgs Mietpreisbremse kann beim Start relevant sein

Für Staffelmieten verweist § 557a BGB auf die Regeln der Mietpreisbremse für jede Mietstaffel. Bei einer Indexmiete gelten diese Regeln nach § 557b BGB für die Ausgangsmiete. Hamburgs Mietpreisbremse gilt stadtweit bis zum 31. Dezember 2029; gesetzliche Ausnahmen müssen im Einzelfall geprüft werden.

Trenne bei deinem Vergleich die Nettokaltmiete von Betriebs- und Heizkosten. Wenn der Vertrag oder eine angekündigte Erhöhung unklar ist, lass ihn von einer qualifizierten Mietrechtsberatung prüfen.